F.A.Q.

Derzeit sind die Vorschriften für den Privat- und Wohnungsbau in der Ministerialverordnung 236/89 geregelt, während das Dekret D.P.R. 503/96 die Normen für die Beseitigung architektonischer Barrieren in öffentlichen Gebäuden, Räumen und Dienstleistungen regelt.

Laut der Ministerialverordnung 236/89 beträgt die vorgeschriebene Einbauhöhe 80 cm in Bezug auf die Duschwanne; es obliegt jedoch dem Planer, in eventuellen ergänzenden Verordnungen weitere Spezifikationen zu überprüfen.

Die Wandbefestigungen sind je nach Beschaffenheit der Wand unterschiedlich, somit obliegt es dem Installateur oder Fachmann, die am besten geeignete Art der Befestigung zu wählen, um eine korrekte Installation und maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Für die korrekte Installation von WCs und Bidets ist das geltende Gesetz DM 236/89 DPR 503-96 heranzuziehen. Vorzugsweise sollten wandhängende WCs mit einer vorderen Öffnung verwendet werden, insbesondere sollte die Höhe des WCs 45-50 cm über dem Boden und die Vorderkante 75-80 cm von der Rückwand entfernt sein. Dieser Abstand wird bei den WCs mit Spülkasten bereits eingehalten; alternativ sollte eine Rückwand vorgesehen werden um den fehlenden, gesetzlich vorgeschriebenen, Abstand auszugleichen.

Wir empfehlen, den pneumatischen Druckknopf in einer Höhe von 70 cm anzubringen. Somit ist dieser auch mit einem Griff (80 cm) leicht zu erreichen.

Der Waschtisch muss so eingebaut werden, dass die Waschtischplatte 80 cm vom Boden entfernt ist; der Abfluss hat keine vorgeschriebene Position, aber es ist vorzuziehen, einen Unterputz-Siphon oder ihn entlang der Wand zu installieren.

Die ergonomischen Waschtische der Serie EASY sind für beide Befestigungsarten geeignet. Nach Ermessen des Installateurs empfehlen wir, die festen Halterungen mit verstellbaren Neigungswinkeln zu versehen, um die Ergonomie zu verbessern.