Der Durchführungserlass Wasserbonus 2021 für den Austausch von Toiletten, Wasserhähnen und Duschen wurde genehmigt. So können Si

Endlich gibt es gute Nachrichten und wie versprochen nennen wir Ihnen die Details des Wasserbonus 2021. Am 23. Oktober wurde nämlich der Erlass des Ministeriums für den ökologischen Übergang (MITE) vom 27. September 2021 veröffentlicht , in dem die Umsetzungsmodalitäten des sogenannten"Wasserbonus" erläutert werden .

Was ist der Wasserbonus 2021?

Die Wasserprämie ist eine Subvention in Form einer Rückerstattung von bis zu 1.000 € zugunsten von Privatpersonen, die Wasserressourcen durch den Austausch von Wasserhähnen, Mischern, Duschen und Sanitärarmaturen durch wassersparende Lösungen der neuesten Generation einsparen wollen .

Anspruchsberechtigt für den Wasserbonus sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Italien, Inhaber von Eigentumsrechten oder anderen dinglichen Rechten sowie von persönlichen Nutzungsrechten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eingetragen sind, an bestehenden Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelnen Grundstückseinheiten, für Maßnahmen in folgenden Bereichen

  1. "Lieferung und Einbau von Sanitärkeramik mit einem maximalen Abflussvolumen von 6 Litern oder weniger und den dazugehörigen Abflusssystemen, einschließlich der dazugehörigen Klempner- und Maurerarbeiten sowie der Demontage und Stilllegung bestehender Systeme
  2. Lieferung und Einbau von Wasserhähnen und Armaturen für Bad und Küche, einschließlich Wasserdurchflussregelungen mit einem Durchfluss von höchstens 6 Litern pro Minute, sowie von Duschköpfen und Duschsäulen mit einem Durchfluss von höchstens 9 Litern pro Minute, einschließlich der damit zusammenhängenden Klempner- und Maurerarbeiten sowie der Demontage und Stilllegung bereits bestehender Anlagen." (Quelle: MITE-Dekret vom 27. September 2021).

Der Antrag kann nur für ein Grundstück, für ein einziges Mal und von einem gemeinsamen Inhaber des dinglichen oder persönlichen Nutzungsrechts gestellt werden. Der Wasserbonus

  • stellt kein steuerpflichtiges Einkommen des Begünstigten dar
  • wird nicht auf den Wert des Indikators für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE) angerechnet;
  • ist eine Alternative zu anderen Steuervergünstigungen für die Lieferung, Verlegung und Installation derselben Güter und kann für dieselben Ausgaben nicht mit diesen kombiniert werden.

Wie man den Wasserbonus beantragt

Die für das Jahr 2021 bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 20 Millionen Euro, um die vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 tatsächlich getätigten Ausgaben zu decken. In dem Erlass heißt es: "Die Wasserprämien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind".

Um einen Antrag zu stellen, müssen sich die Begünstigten auf einer Webanwendung namens"Wasserbonusplattform" registrieren, die nach einer Authentifizierung über die Website des Ministeriums für den ökologischen Wandel(www.mite.gov.it) zugänglich ist. Im Moment ist die Plattform noch nicht aktiv, wird aber "innerhalb von 60 Tagen nach der Registrierung des Ministerialerlasses", d.h. bis zum 26. November, verfügbar sein, könnte aber auch schon früher in Betrieb gehen. Wir werden Sie über die Aktivierung auf dem Laufenden halten, damit Sie so bald wie möglich einen Antrag stellen können.

Bei der Anmeldung muss der Begünstigte Folgendes angeben:

  1. Vorname, Nachname, Steuernummer des Begünstigten
  2. Höhe der getätigten Ausgaben, für die eine Erstattung beantragt wird;
  3. Menge des Gutes und Spezifikationen der Anlage;
  4. technische Spezifikationen für jedes durch Wasserdurchflussbegrenzer ersetzte Wirtschaftsgut sowie die Angabe der maximalen Wasserdurchflussmenge (in l/min) des erworbenen Produkts;
  5. Katasteridentifikation des Grundstücks (Gemeinde, Sektion, Stadtviertel, Blatt, Parzelle, Sub-Terminal), für das der Erstattungsantrag gestellt wurde
  6. Erklärung, dass keine anderen Steuervergünstigungen für die Lieferung, Verlegung und Installation derselben Waren in Anspruch genommen wurden;
  7. Angabe des Bank-/Postkontos (Iban) des Begünstigten, auf dem die Erstattung gutgeschrieben werden soll;
  8. Angabe des Rechtstitels, für den der Bonus beantragt wird (Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Nießbraucher usw.);
  9. Bescheinigung des Antragstellers, falls er nicht Eigentümer oder Miteigentümer ist, über die Einzelheiten des Vertrags, aus dem er sein Recht ableitet;
  10. Nachweis der Mitteilung an den Miteigentümer/Miteigentümer, der mit Namen, Vornamen und Steuernummer zu identifizieren ist, dass er die Prämie in Anspruch nehmen möchte.

Außerdem muss eine Kopie der elektronischen Rechnung oder des Handelsdokuments beigefügt werden, aus der die Steuernummer des Antragstellers hervorgeht. Es ist also wichtig, alle Informationen und Dokumente bereitzuhalten, um den Antrag auf den Wasserbonus zu erleichtern, da sie das Portal aktivieren.

Wenn Sie wissen möchten, welche Armaturen, Duschen und WCs Sie installieren können, um vom Wasserbonus zu profitieren, können Sie diese ausführliche Studie lesen, die Broschüre herunterladen oder uns kontaktieren.

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